Übernahme der Kosten für Komplikationen
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgenden Text habe ich auf Ihrer Homepage gefunden:
Ab dem dritten Monat – so eine Vereinbarung mit der Bundesärztekammer und den Dachverbänden der Krankenversicherer – können die Untersuchungen über Krankenschein abgerechnet werden. Bei Behandlungsmaßnahmen in Folge unerwarteter Komplikationen oder bei längerer Arbeitsunfähigkeit besteht voller Versicherungsschutz.
Meine Krankenkasse weigert sich, die Kosten für die Behandlung meiner Augenentzündung nach einer Lasik zu übernehmen, da sie diese Vereinbarung nicht kennt. Die Krankenkasse möchte die Vereinbarung zwischen der Bundesärztekammer und den Dachverbänden der Krankenversicherer von mir zugesendet bekommen. Können Sie mir sagen, wo ich diese Vereinbarung erhalten kann.
Vielen Dank im voraus.
1 Antworten
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Sie erhalten weitere Informationen hierzu entweder beim VSDAR (www.VSDAR.de) oder beim Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. in Düsseldorf (www.augeninfo.de)
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