Restsehfehler
Hallo liebes Ärzteteam,
hier im Forum lese ich, das manche Patienten nach der OP noch unter einen Restsehfehler leiden. Was bedeutet das. Kann dieser nur durch eine Korrektur, sprich 2. Eingriff, behoben werden? Wird dann auch von der Hornhaut wieder was abgetragen? Was ist, wenn die Hornhaut das nicht mehr hergibt?
Muss dann wieder eine Brille getragen werden?
Ich möchte meine Augen auch gern lasern lassen, da ich kurz- und weitsichtig bin.
MfG
Sabine L.
1 Antworten
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Bei einem der Patienten ist in der Tat eine zweite Behandlung zum Erreichen eines optimalen Ergebnisses erforderlich.
Man sollte bei der Planung eines Lasereingriffs also auf jeden Fall noch eine gewisse Reserve für einen Zweiteingriff belassen.
Behandlungsziel einer Laser-OP ist üblicherweise die optimale Sehschärfe für die Ferne und die – abhängig vom Lebensalter – bestmögliche Sehschärfe für die Nähe.
Viele Grüße
Karl Schmiedt
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