Mit der zunehmenden Bedeutung moderner Technik haben sich in allen Bereichen des Lebens die Anforderungen an unsere Sehschärfe verändert: im Straßenverkehr, im Haushalt und im Berufsleben. Mechanisierung und Automation von Arbeitsprozessen führen dazu, dass der Anteil der Arbeitsplätze mit vorwiegend körperlicher Beanspruchung ständig abnimmt. Gleichzeitig wachsen die Anforderungen an die menschliche Fähigkeit zur Aufnahme wie auch zur Verarbeitung und Ausgabe von Informationen. Die Augen tragen dabei die Hauptverantwortung.
Die Geräte am Arbeitsplatz selbst stellen nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft keine Gefahr für die Gesundheit dar. Das haben Untersuchungen des Arbeitskreises "Sehen am Arbeitsplatz" im Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. gezeigt.
Danach ist erwiesen, dass Erkrankungen durch Strahlen unmöglich sind (die Strahlenintensität liegt wie beim heimischen Fernseher weit unterhalb der zulässigen Grenzen, die durch die Strahlenschutz-Verordnung festgelegt sind). Auch können keine Gefährdungen durch Phosphor oder ähnliche Stoffe auftreten. Ebenso hat die Tätigkeit am Bildschirm keine gesundheitlichen Folgen für eine Schwangerschaft. Darüber hinaus sind organische Veränderungen am Auge ausgeschlossen.
Um jedoch eine Überanstrengung der Augen zu vermeiden, müssen am Bildschirmarbeitsplatz spezielle Voraussetzungen erfüllt werden. Das gilt sowohl für die Einrichtung als auch für die Nutzung des Arbeitsplatzes. Durch den von den gewerblichen Berufsgenossenschaften erlassenen Grundsatz "G 37, Bildschirmarbeitsplatz" wurden - gemeinsam mit den Augenärzten - besondere Sicherheitsregeln festgelegt. Wo sie eingehalten werden, stellt die Tätigkeit am Bildschirm keine größere visuelle Belastung dar als beispielsweise das Lesen.
|