Fuer Sie bedeutet dies, dass Sie sich in Ruhe am Wochenende erholen koennen. Am folgenden Montag sind Sie in aller Regel wieder voll arbeitsfaehig.
Da es sich bei Behandlungen im Rahmen Refraktiver Chirurgie um so genannte individuelle Gesundheitsleistungen handelt, darf keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausgestellt werden. Eine AU kann nur für unerwartete, aber notwendige Folgebehandlungen ausgestellt werden.
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